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Entlassung im Krankenhaus

Aufenthaltsbestätigung

Ihre Aufenthaltsbestätigung erhalten Sie bei Ihrer Entlassung direkt an der Station oder in der Patient*innen-Servicestelle im Direktionsgebäude.

Ärztlicher Dienst der Österreichischen Gesundheitskassa (ÖGK)

 Wir bieten:

  • Bewilligung chefarztpflichtiger Medikamente über die Abteilung
  • Langzeitbewilligungen für Dauertherapien bereits bei Entlassung
  • Beratung über das Leistungsangebot der ÖGK
  • Information und Beratung sowie Bearbeitung von Antragsformularen

Kontakt:
Dr.in Ingrid Steininger-Billasch
per Mail
Büro: Direktionsgebäude Erdgeschoß, Zimmer 1 (neben Aufnahme/Entlassung).

Entlassungsbrief

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns einen Entlassungsbrief. Bitte haben Sie Verständnis, falls Sie – abhängig vom Stationsbetrieb – ein wenig auf den Brief warten müssen.
Falls bei Ihrer Entlassung noch nicht alle wichtigen Informationen vorliegen, werden wir diese zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend übermitteln.

Entlassungsmanagement

Falls Sie weitere Betreuung nach dem Klinikaufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Stationsteam. Dieses kontaktiert für Sie die zuständige Entlassungsmanager*in. Die Entlassungsmanager*innen und die Sozialarbeiter*innen werden sich Ihrer Angelegenheiten annehmen und unterstützen unter anderem bei der Organisation von:

  • Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Tageszentrum, Akutgeriatrie, Kurzzeitpflege
  • Essenszustellung
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel (z.B. Zimmertoilette, Gehhilfe)
  • Notruf und Schlüsselsafe

Heimtransport

Bei medizinischer Notwendigkeit wird ein Heimtransport von der Station bzw. Ambulanz veranlasst. In allen anderen Fällen werden Sie ersucht, den Heimtransport selbst und auf eigene Kosten zu organisieren.
Einen Taxistandplatz finden Sie am Standort Wolkersbergenstraße vor dem Haupteingang.
Am Standort Riedelgasse wenden Sie sich bitte an die*den Portier*in im Eingangsbereich.

Kostenbeitrag

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, einen Kostenbeitrag für Ihren Spitalsaufenthalt zu verlangen.

Der Beitrag ist auch für den Aufnahme- und Entlassungstag zu bezahlen, unabhängig von der Stundenanzahl und der Verpflegung. Er wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie in besonderen Fällen (z.B. Geburt oder Organspende) entfällt der Kostenbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie in der Patient*innen-Servicestelle.

Bitte bezahlen Sie den Kostenbeitrag bar oder mittels Kredit-/Bankomatkarte am Entlassungstag in der Patient*innen-Servicestelle.

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